Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 16.03.2004 - 19 T 51/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines Beschlusses auf Grund fehlender Anhörung der Gläubigerin; Anwendbarkeit des Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz (GG) auf ein Verfahren vor einem Rechtspfleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 16.01.2004 - 3b M 1166/00
- LG Frankfurt/Oder, 16.03.2004 - 19 T 51/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 16.03.2004 - 19 T 51/04
Diese Bestimmung ist auf ein Verfahren vor dem Rechtspfleger nicht anwendbar (vgl. BVerfG, FamRZ 2000, 731, 732 f). - BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82
Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 16.03.2004 - 19 T 51/04
Der an einem Verfahren Beteiligte darf nicht zum Objekt staatlicher Entscheidungen werden; ihm muss insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 65, 171, 174 f) [BVerfG 18.10.1983 - 2 BvR 462/82] .